hauptversammlungen mit
der HCE Consult AG
Wir verarebiten die gelieferten Anmeldedaten über die DAMBA-Schnittstelle als auch nach Standard ISO 20022 (Swift). Sofern die Satzung einer AG oder SE verpflichtend einen Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Vorgaben des Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 verlangt (§ 67c Abs. 3 AktG) führen wir zu allen Anmeldungen eine lückenlose Prüfung der eingereichten Unterlagen durch. Unterstützt wird die Anmeldestelle zu den üblichen Geschäftszeiten durch eine qualifizierte Aktionärshotline. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Erfassung und Verwaltung von Gäste- und Pressekarten.
Unser Team hat umfangreiche Erfahrungen mit strittigen Hauptversammlungen insb. bei Bewertungsfragen im Hintergrund (Squeeze-Out, Verschmelzung, Sachkapitalerhöhungen).
Bei Hauptversammlungen in Präsenz ist mit den Systemen von HCE Consult die Abstimmungen im Subtraktions- oder Additionsverfahren möglich. Dabei bieten wir papiergebundene sowie digitale Abstimmtechniken an. Wobei unsere Empfehlung klar in Richtung schneller, digitaler und dabei sehr sicheren digitalen Abstimmtechnologien geht.
Das HCE Consult Portal bietet alle Funktionen für die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen gemäß § 118a AktG sowie hybriden Veranstaltungen, mit allen Optionen, die der § 118 Abs. 1 AktG den Gesellschaften einräumt.
Für alle Durchführungsformen steht ein leistungsfähiges und auf die Bedürfnisse des Kunden individuell anpassbares Internetportal zur Verfügung. Dies kann nur die Anmeldephase vor der Hauptversammlung betreffen oder die rein virtuelle bzw. hybride Durchführung der Hauptversammlung, bei welcher das Internetportal dann den technischen Rahmen für den Aktionär darstellt. Natürlich ist hier der barrierefreie Zugang zu den digitalen Services gewährleistet.


Unsere Anmeldestelle verarbeitet die eingereichten Depotbestätigungen nach § 10a AktG.
Die IT-Systeme von HCE Consult beinhalten standardmäßig spezielle Funktionen für Anforderungen in Österreich:
Die Anforderungen für virtuelle oder hybride Hauptversammlung gemäß dem Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (VirtGesG) werden zu 100% erfüllt.
Bei der Aktionärsregistration können rasch und einfach Bestände aus einer Depotbescheinigung „gesplittet“ werden.
Für die Abstimmung per Akklamation hält HCE Consult eine gesonderte Funktion zur sicheren Erfassung der zugerufenen Stimmkarten-Nummern und eine sofortige Präsentation der Ergebnisse beim Versammlungsleiter und der Bühnenleinwand vor.
Sprachliche Anpassungen an österreichische Begrifflichkeiten sind selbstverständlich.
In Luxemburg liegt die Herausforderung meist weniger in der Betreuung des Kunden am Tag der Hauptversammlung sondern aufgrund der von vielen institutionellen Anlegern geprägten Aktionärsstruktur und einer Vielzahl satzungsindividueller Regelungen zur rechtswirksamen Anmeldung in der Anmeldestelle. Mit unserer leistungsfähigen Software können wir die teils sehr Kunden individuellen Anmeldeerfordernisse sicher, effektiv und transparent abbilden.
